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Was zahlen die Krankenkassen? |
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Was zahlt die Krankenkasse für Brillen und Kontaktlinsen? (Stand 01/06)
Grundversicherung:
Bis zum 18. Altersjahr: jährlich SFr. 180.-- mit Arztrezept.
Ab dem 19. Altersjahr: alle 5 Jahre SFr. 180.--
Für die erste Korrektur (Brillen oder Kontaktlinsen) wird ein Arztrezept verlangt. Danach können Augenoptiker-Rechnungen
direkt der Versicherung zugesandt werden.
Wichtig:
Beiträge werden nur an die Kosten von Brillengläser oder Kontaktlinsen geleistet, nicht an Brillenfassungen! Die Franchise (gesetzliches Minimum), muss abgegolten sein.
Individuelle Zusatzversicherung:
Je nach Versicherung werden häufiger und/oder höhere Beiträge geleistet als in der obligatorischen Grundversicherung.
Ein Arztrezept wird meist nicht benötigt.
Sonderregelungen für medizinisch bedingte Spezialfälle:
Nach einer Operation (z.B. Katarakt, Glaukom, Amotio retinae). Einmal pro Jahr SFr. 180.-- pro Auge. Bedingung:
Arztrezept.
Spezialfälle für Kontaktlinsen: Bei einer Verbesserung der Sehschärfe um 20% gegenüber ener Brillenkorrektur. Bei
Kurzsichtigkeit über -8,0 Dioptrien; Weitsichtigkeit über +6,0 Dioptrien; Stärkendifferenzen von über 3,0 Dioptrien
zwischen beiden Augen, falls Beschwerden bestehen. Alle zwei Jahre Fr. 270.-- pro Auge. Bedingung: Arztrezept.
Bei irregulärem Astigmatismus: Keratokonus, Hornhauterkrankung oder Verletzung, nach Hornhaut-Operation oder Iris-Defekten.
Pro Seite, ohne zeitliche Beschränkung SFr. 630.--. Bedingung: Arztrezept. |
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